Wichtige Hinweise zur Umsetzung der Corona-Verordnung BW in unserer Praxis.

Aufgrund der aktuell gültigen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg gilt für Physiotherapiepraxen in allen Stufen die „3G-Regelung“. Eine Behandlung ist somit nach Vorlage eines aktuellen negativen Antigen- oder PCR-Tests möglich. Die zugrundeliegende Testung darf im Falle eines Antigen-Schnelltests maximal 24 Stunden, im Falle eines PCR-Tests maximal 48 Stunden zurückliegen.

Hiervon Abweichend gilt für Präventionskurse und fitnessstudioähnliche Angebote in geschlossenen Räumen sowie für Wellnessangebote die 2G Plus-Regel:  Nicht-immunisierte Personen können diese Leistungen nicht in Anspruch nehmen. Immunisierte Personen die noch keine Booster-Impfung erhalten haben und deren zweite Corona-Impfung länger als 6 Monate zurückliegt, sowie Genesene benötigen einen aktuellen negativen Antigen- oder PCR-Test.

Ausnahmen für Kinder/Schüler (U18):

  • Eine Behandlung von asymptomatischen Kindern, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder noch nicht eingeschult sind ist stets möglich.
  • Eine Behandlung von Schülern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und an regelmäßigen Testungen in der Schule teilnehmen ist bei Vorlage eines gültigen Schülerausweises stets möglich.

Bitte beachten Sie, dass die Vorlage des Impfausweises in Papierform nicht mehr ausreichend ist. Benötigt wird ein digitaler Nachweis entweder auf dem Handy, oder ausgedruckt mit digital lesbarem QR-Code.

Wichtige Hinweise zur Umsetzung der Corona-Verordnung BW in unserer Praxis.

Aktuell gelten keine spezifischen Corona-Beschränkungen in unserer Praxis.
Sie müssen während Ihrer Behandlung bei uns aktuell auch keine Maske tragen. Natürlich ist es aber weiterhin gern gesehen, wenn Sie es aus Rücksicht auf andere trotzdem tun.