Aufgrund der aktuell gültigen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg gilt für Physiotherapiepraxen in allen Stufen die „3G-Regelung“. Eine Behandlung ist somit nach Vorlage eines aktuellen negativen Antigen- oder PCR-Tests möglich. Die zugrundeliegende Testung darf im Falle eines Antigen-Schnelltests maximal 24 Stunden, im Falle eines PCR-Tests maximal 48 Stunden zurückliegen.
Hiervon Abweichend gilt für Präventionskurse und fitnessstudioähnliche Angebote in geschlossenen Räumen sowie für Wellnessangebote die 2G Plus-Regel: Nicht-immunisierte Personen können diese Leistungen nicht in Anspruch nehmen. Immunisierte Personen die noch keine Booster-Impfung erhalten haben und deren zweite Corona-Impfung länger als 6 Monate zurückliegt, sowie Genesene benötigen einen aktuellen negativen Antigen- oder PCR-Test.
Ausnahmen für Kinder/Schüler (U18):
Bitte beachten Sie, dass die Vorlage des Impfausweises in Papierform nicht mehr ausreichend ist. Benötigt wird ein digitaler Nachweis entweder auf dem Handy, oder ausgedruckt mit digital lesbarem QR-Code.