Aufgrund der aktuell gültigen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg gilt für Physiotherapiepraxen in allen Stufen die „3G-Regelung“. Eine Behandlung ist somit nach Vorlage eines aktuellen negativen Antigen- oder PCR-Tests möglich. Die zugrundeliegende Testung darf im Falle eines Antigen-Schnelltests maximal 24 Stunden, im Falle eines PCR-Tests maximal 48 Stunden zurückliegen.
Hiervon Abweichend gilt für Präventionskurse und fitnessstudioähnliche Angebote in geschlossenen Räumen sowie für Wellnessangebote die 2G Plus-Regel: Nicht-immunisierte Personen können diese Leistungen nicht in Anspruch nehmen. Immunisierte Personen die noch keine Booster-Impfung erhalten haben und deren zweite Corona-Impfung länger als 6 Monate zurückliegt, sowie Genesene benötigen einen aktuellen negativen Antigen- oder PCR-Test.
Ausnahmen für Kinder/Schüler (U18):
Bitte beachten Sie, dass die Vorlage des Impfausweises in Papierform nicht mehr ausreichend ist. Benötigt wird ein digitaler Nachweis entweder auf dem Handy, oder ausgedruckt mit digital lesbarem QR-Code.
Aktuell gelten keine spezifischen Corona-Beschränkungen in unserer Praxis.
Sie müssen während Ihrer Behandlung bei uns aktuell auch keine Maske tragen. Natürlich ist es aber weiterhin gern gesehen, wenn Sie es aus Rücksicht auf andere trotzdem tun.